Das gilt zum einen für Asbestzementprodukten sowie für Tätigkeiten mit geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfanges an schwachgebundenen Asbestprodukten nach Nr. 2.7 und Anlage 4C der TRGS 519.
Sie sind im Umgang mit alter Mineralwolle und KMF-Platten geschult und können die Gefährdungen mit Hilfe der TRGS 521 richtig einschätzen und weitere Maßnahmen einleiten.